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Nachrichten und Berichte

Protokolle und Unterlagen zu aktuellen Versammlungen, Beschlüsse und Jahresergebnisse finden Sie ebenso wie andere Dokumente gesammelt im Abschnitt “Dokumentenablage” →
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Dokumentenablage

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Geplante Sanierungsarbeiten

Die geplanten Termine hängen vor allem bei Außenarbeiten von den dann herrschenden Wetterverhältnissen ab

 

 

Objekt (gelistet wie auf Seite “Wohnobjekte”) Geplante Arbeiten Zeitraum
Kronawettergasse, Burgenlandgasse,
Weichselbaumgasse, Laaer Berg Straße,
Oppenheimgasse, Schautagasse, Bitterlichstraße
Palisagasse (WWA)
Palisagasse (Kernhäuser)
Siedlungshäuser (Doppelhäuser)
Oppenheimgasse 49/1-4

Dachsanierung

Gilt für alle Häuser der Oppenheimgasse:
Verbesserung Beleuchtung
Gehwege,

Blitzschutz-Prüfung und Überarbeitung

geplant für 2024
(nur für 49/1-4)

wird im Frühjahr 2024 weitergeführt

Frühjahr 2024 

Oppenheimgasse 47/1-4 detto
Oppenheimgasse 47/8-13 detto
Oppenheimgasse 37/14-18 detto
Oppenheimgasse 37/19-29 detto
Senfgasse 1-21 Weiterführung Fassadenanstrich,
Fertigstellung Sockelsanierung,
Attraktivierung Grünanlagen,
Sanierung Garage inkl. Wärmedämmung,
Verbesserung Beleuchtung Garage
Sanierung  der Gehwege  –> 

ab Mai  2024

AKTUELL
Gehwege ab
16.09.2004

Palisagasse 12 Sanierung der Zugänge zu den Eingangstüren ab Frühjahr 2024
Geißfußgasse 2-7 Senkungen vor Eingängen ab Frühjahr 2024
Burgenlandgasse 69
Klemens Dorngasse 9-13 Senkungen vor Eingängen ab Frühjahr 2024
Palisagasse 26
Vollnhoferplatz
Palisagasse 22

 

Ablauf Kündigung

Bestandsobjekt:
Wohnung/Reihenhaus/Siedlungshaus

 

Im Falle einer Kündigung ersuchen wir Sie als Mieter eines Bestandsobjektes bzw. als Hauptmieter uns ein unterfertigtes Kündigungsschreiben zu übermitteln.

Die erforderlichen Angaben sind:

Hiermit kündige ich mein(e) Bestandsobjekt oder Wohnung oder Reihenhaus oder Siedlungshaus

1. Name
2. Adresse
3. Telefonnummer (Email Adresse)

unter Einhaltung der 3-monatigen Kündigungsfrist.

Als Kündigungsdatum gilt immer – zum Monatsletzten plus 3 Monate Kündigungsfrist.
z. B. Kündigung per 30.06. = Mietvertragsende 30.09.

Die Wohnung muss bis spätestens Mietvertragsende besenrein – geräumt von allen Fahrnissen – an die Genossenschaft übergeben werden, der genaue Übergabetermin wird mit Ihnen abgestimmt.

Bezüglich Besichtigungstermin setzen wir uns mit Ihnen frühestmöglich in Verbindung.

Der Baukostenbeitrag wird binnen 8 Wochen nach Übergabe der Wohnung an Sie ausbezahlt.

Sicherheit

Wir haben einen Grätzlpolizisten!

 

Die Wiener Exekutive setzt verstärkt auf persönliche Betreuung: Als Ansprechpartner werden künftig “Grätzl-Polizisten” zur Verfügung stehen. Mehr über diese Initiative GEMEINSAM.SICHER finden Sie durch Anklicken der nachfolgenden “Ortstafel”

Gemeinsam Sicher

 Für unser Grätzl ist zuständig:
SCHOBER Patric
Inspektor

Dienststelle: Polizeiinspektion Ada-Christen-Gasse
Telefonnummer: (01) 31 310-56 317
E-mail: patric.schober@polizei.gv.at

Jedoch ist diese Nummer nicht geeignet, falls es zu jeglichen strafrechtlichen Vorfällen kommt, zu Notfällen zB. nach einem Verkehrsunfall mit Verletzten oder anderen Vorfällen. Hierfür ist der allgemeine Notruf der Polizei unter 133 zu wählen. Dies bitte beachten, damit die Polizei sofort und rasch einschreiten kann.

Bitte beachten: Die angegebene Nummer ist die Telefonnummer der Polizeiinspektion Ada-Christen-Gasse. Bei Anliegen die mit dem Grätzlpolizisten, (zB.: kleinerer Ungereimtheiten mit dem Nachbarn, Probleme mit Hundebesitzern, etc.) abgeklärt werden können, kann unter dieser Nummer natürlich (tagsüber) angerufen werden und ein Termin mit Herrn Inspektor Schober vereinbart werden, um eine Lösung für ein Problem zu finden.

Baurecht

Ein sehr interessanter Artikel aus “Wohnen+Plus” *)

Preisgünstige Grundstücke – das ist wohl eine der zentralen Voraussetzungen für den sozialen, den geförderten Wohnbau, um die Kosten für die Wohnungsnutzer leistbar zu halten. Eine der Möglichkeiten, die Aufwendungen für das Grundstück erheblich zu reduzieren, besteht in der Vergabe eines Baurechts: Dabei räumt der Eigentümer des Areals (z.B. Gemeinde, Gebietskörperschaft, juristische Person) dem Baurechtnehmer ein, für die Laufzeit des Vertrages – zwischen 10 und 100 Jahren – „auf fremdem Grund“ Gebäude zu errichten. Für das Grundstück ist ein Baurechtszins zu bezahlen, mit Ende des Vertrags steht entweder dessen Verlängerung an oder das Eigentum an den Gebäuden geht an den eine Entschädigung leistenden Liegenschaftseigentümer über.

In historischer Konnotation wird das Baurecht zumeist mit der Wiener Siedler-bewegung der Zwanziger- und frühen Dreißigerjahre in Verbindung gebracht. Ihre Wurzeln findet diese in einer mit Ende des Ersten Weltkriegs einsetzenden, Brachland am Stadtrand okkupierenden Selbsthilfe-Bewegung

Von Siedlern, die „Bretteldörfer“ errichteten, um ihrer Obdachlosigkeit zu entgehen. Mit Mutation der „wilden Siedelei“ in genossenschaftliche Organisationsformen und einer von der Gartenstadt-Idee inspirierten Konzeption für die Wohnanlagen stellte die Stadt Wien die Grundstücke im Baurecht zur Verfügung. Zur Lösung der „Finanzierungsfrage“ gab es je 45 % der Baukosten von der Gemeinde Wien und dem Bundes- Wohn- und Siedlungsfonds. Die restlichen 10 % konnte jeder Siedler auch durch eine „Muskelhypothek“ in Form von Arbeitsstunden – am Rosenhügel z.B. 2.000 – aufbringen. Mehr als 7.000 Siedlungshäuser sind auf diese Art in vielen Wiener Randbezirken bis 1934 entstanden.

*) Wir danken Herrn Robert Koch, dem Chefredakteur des Wohnen+Plus Fachmagazins für die freundlicher Genehmigung den Artikel auf unserer Homepage veröffentlichen zu dürfen.

Den ganzen Artikel lesen

Thermen

Tipp: Wartung nach der Heizsaison durchführen lassen!

Bei folgenden Anlagen wird die Therme seitens der Genossenschaft repariert und nötigenfalls getauscht (nach Vorlage der Wartungsrechnung!):

Senfgasse 1-21
Geißfußgasse 2-7 und 3-6
Klemens-Dorn-Gasse 9-13
Vollnhoferpatz
Burgenlandgasse 69
Palisagasse 22
Palisagasse 26
Palisagasse 12

Bei folgenden Anlagen wird nur Reparatur bzw. Tausch des Durchlauferhitzers nach Vorlage der Wartungsrechnung seitens der Genossenschaft übernommen:

Oppenheimgasse 49
Oppenheimgasse 47
Oppenheimgasse 37

Siedlungshäuser (Kronawettergasse, Burgenlandgasse, Weichselbaumgasse, Laaer Berg Straße, Oppenheimgasse, Schautagasse, Bitterlichstraße) werden seitens der Genossenschaft weder Reparatur noch Austausch bei Thermen oder Warmwassergeräten vorgenommen!

 

 

Mit 1. Jänner 2015 trat die Wohnrechtsnovelle (BGBl. I Nr. 100/2014) in Kraft. Damit wurde auch die Erhaltung des Vermieters geregelt. In § 14a Abs. 2 WGG wird nach Z 2 folgende Z 2a eingefügt: 2a. die Arbeiten, die zur Erhaltung von mitvermieteten Heizthermen, mitvermieteten Warmwasserboilern und sonstigen mit vermieteten Wärmebereitungsgeräten in den Miet- oder sonstigen Nutzungsgegenständen der Baulichkeit erforderlich sind;
Demnach ist Voraussetzung, dass das Gerät mitvermietet ist, damit die Erhaltungspflicht greifen kann, die entweder Reparatur oder Erneuerung bedeuten kann! Bitte unbedingt beachten: Für die Wartung ist weiterhin der Mieter zuständig (hier gilt auch im WGG der § 8 Abs 1 MRG)! Wobei im Erhaltungsfall die letzte Wartung nachzuweisen ist!
 

Sämtliche Störungen bzw. Erneuerungen
an Thermen oder Warmwassergeräten sind mit Schadensmeldung schriftlich, per eMail oder Fax an die Genossenschaft Süd-Ost zu melden. Die Arbeiten werden von der Genossenschaft beauftragt und abgerechnet!

Sie können dazu auch das allgemeine Formular verwenden.

Schadensmeldung