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Unser Service für Sie
Genossenschaft
Nachrichten und Berichte
Protokolle und Unterlagen zu aktuellen Versammlungen, Beschlüsse und Jahresergebnisse finden Sie ebenso wie andere Dokumente gesammelt im Abschnitt “Dokumentenablage” →
Dort können Sie alle Dokumente herunterladen, einsehen und ausdrucken.
Dazu ist ein PDF Programm erforderlich. Falls ein solches nicht auf Ihrem Computer vorhanden ist, können Sie z.B. den kostenlosen Adobe Reader über einem Link in der Dokumentenablage herunterladen und installieren.
Geplante Sanierungsarbeiten
Die geplanten Termine hängen vor allem bei Außenarbeiten von den dann herrschenden Wetterverhältnissen ab |
Objekt (gelistet wie auf Seite “Wohnobjekte”) | Geplante Arbeiten | Zeitraum |
Kronawettergasse, Burgenlandgasse, Weichselbaumgasse, Laaer Berg Straße, Oppenheimgasse, Schautagasse, Bitterlichstraße |
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Palisagasse (WWA) | ||
Palisagasse (Kernhäuser) | ||
Siedlungshäuser (Doppelhäuser) | ||
Oppenheimgasse 49/1-4 |
Dachsanierung Gilt für alle Häuser der Oppenheimgasse Verbesserung Beleuchtung |
geplant für 2025 (wird im Frühjahr 2025 weitergeführt
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Oppenheimgasse 47/1-4 | detto | |
Oppenheimgasse 47/8-13 | detto | |
Oppenheimgasse 37/14-18 | detto | |
Oppenheimgasse 37/19-29 | detto | |
Senfgasse 1-21 | Fertigstellung Sockelsanierung, Attraktivierung Grünanlagen & Spielplätze Sanierung der Gehwege |
ab Mai 2025
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Palisagasse 12 | Sanierung der Zugänge zu den Eingangstüren | ab Frühjahr 2025 |
Geißfußgasse 2-7 | Senkungen vor Eingängen | ab Frühjahr 2025 |
Burgenlandgasse 69 | ||
Klemens Dorngasse 9-13 | Senkungen vor Eingängen | ab Frühjahr 2025 |
Palisagasse 26 | ||
Vollnhoferplatz | Sanierung Gehweg & Drainage | ab Frühjahr 2025 |
Palisagasse 22 |
Ablauf Kündigung
Bestandsobjekt:
Wohnung/Reihenhaus/Siedlungshaus
Im Falle einer Kündigung ersuchen wir Sie als Mieter eines Bestandsobjektes bzw. als Hauptmieter uns ein unterfertigtes Kündigungsschreiben zu übermitteln.
Die erforderlichen Angaben sind:
Hiermit kündige ich mein(e) Bestandsobjekt oder Wohnung oder Reihenhaus oder Siedlungshaus
1. Name
2. Adresse
3. Telefonnummer (Email Adresse)
unter Einhaltung der 3-monatigen Kündigungsfrist.
Als Kündigungsdatum gilt immer – zum Monatsletzten plus 3 Monate Kündigungsfrist.
z. B. Kündigung per 30.06. = Mietvertragsende 30.09.
Die Wohnung muss bis spätestens Mietvertragsende besenrein – geräumt von allen Fahrnissen – an die Genossenschaft übergeben werden, der genaue Übergabetermin wird mit Ihnen abgestimmt.
Bezüglich Besichtigungstermin setzen wir uns mit Ihnen frühestmöglich in Verbindung.
Der Baukostenbeitrag wird binnen 8 Wochen nach Übergabe der Wohnung an Sie ausbezahlt.
Sicherheit
Wir haben einen Grätzlpolizisten!
Die Wiener Exekutive setzt verstärkt auf persönliche Betreuung: Als Ansprechpartner werden künftig “Grätzl-Polizisten” zur Verfügung stehen. Mehr über diese Initiative GEMEINSAM.SICHER finden Sie durch Anklicken der nachfolgenden “Ortstafel”
Für unser Grätzl ist zuständig:
SCHOBER Patric
Inspektor
Dienststelle: Polizeiinspektion Ada-Christen-Gasse
Telefonnummer: (01) 31 310-56 317
E-mail: patric.schober@polizei.gv.at
Jedoch ist diese Nummer nicht geeignet, falls es zu jeglichen strafrechtlichen Vorfällen kommt, zu Notfällen zB. nach einem Verkehrsunfall mit Verletzten oder anderen Vorfällen. Hierfür ist der allgemeine Notruf der Polizei unter 133 zu wählen. Dies bitte beachten, damit die Polizei sofort und rasch einschreiten kann.
Bitte beachten: Die angegebene Nummer ist die Telefonnummer der Polizeiinspektion Ada-Christen-Gasse. Bei Anliegen die mit dem Grätzlpolizisten, (zB.: kleinerer Ungereimtheiten mit dem Nachbarn, Probleme mit Hundebesitzern, etc.) abgeklärt werden können, kann unter dieser Nummer natürlich (tagsüber) angerufen werden und ein Termin mit Herrn Inspektor Schober vereinbart werden, um eine Lösung für ein Problem zu finden.
Baurecht
Ein sehr interessanter Artikel aus “Wohnen+Plus” *)
Preisgünstige Grundstücke – das ist wohl eine der zentralen Voraussetzungen für den sozialen, den geförderten Wohnbau, um die Kosten für die Wohnungsnutzer leistbar zu halten. Eine der Möglichkeiten, die Aufwendungen für das Grundstück erheblich zu reduzieren, besteht in der Vergabe eines Baurechts: Dabei räumt der Eigentümer des Areals (z.B. Gemeinde, Gebietskörperschaft, juristische Person) dem Baurechtnehmer ein, für die Laufzeit des Vertrages – zwischen 10 und 100 Jahren – „auf fremdem Grund“ Gebäude zu errichten. Für das Grundstück ist ein Baurechtszins zu bezahlen, mit Ende des Vertrags steht entweder dessen Verlängerung an oder das Eigentum an den Gebäuden geht an den eine Entschädigung leistenden Liegenschaftseigentümer über.
In historischer Konnotation wird das Baurecht zumeist mit der Wiener Siedler-bewegung der Zwanziger- und frühen Dreißigerjahre in Verbindung gebracht. Ihre Wurzeln findet diese in einer mit Ende des Ersten Weltkriegs einsetzenden, Brachland am Stadtrand okkupierenden Selbsthilfe-Bewegung
Von Siedlern, die „Bretteldörfer“ errichteten, um ihrer Obdachlosigkeit zu entgehen. Mit Mutation der „wilden Siedelei“ in genossenschaftliche Organisationsformen und einer von der Gartenstadt-Idee inspirierten Konzeption für die Wohnanlagen stellte die Stadt Wien die Grundstücke im Baurecht zur Verfügung. Zur Lösung der „Finanzierungsfrage“ gab es je 45 % der Baukosten von der Gemeinde Wien und dem Bundes- Wohn- und Siedlungsfonds. Die restlichen 10 % konnte jeder Siedler auch durch eine „Muskelhypothek“ in Form von Arbeitsstunden – am Rosenhügel z.B. 2.000 – aufbringen. Mehr als 7.000 Siedlungshäuser sind auf diese Art in vielen Wiener Randbezirken bis 1934 entstanden.
*) Wir danken Herrn Robert Koch, dem Chefredakteur des Wohnen+Plus Fachmagazins für die freundlicher Genehmigung den Artikel auf unserer Homepage veröffentlichen zu dürfen.
Thermen
Tipp: Wartung nach der Heizsaison durchführen lassen!
Bei folgenden Anlagen wird die Therme seitens der Genossenschaft repariert und nötigenfalls getauscht (nach Vorlage der Wartungsrechnung!):
Senfgasse 1-21
Geißfußgasse 2-7 und 3-6
Klemens-Dorn-Gasse 9-13
Vollnhoferpatz
Burgenlandgasse 69
Palisagasse 22
Palisagasse 26
Palisagasse 12
Bei folgenden Anlagen wird nur Reparatur bzw. Tausch des Durchlauferhitzers nach Vorlage der Wartungsrechnung seitens der Genossenschaft übernommen:
Oppenheimgasse 49
Oppenheimgasse 47
Oppenheimgasse 37
Siedlungshäuser (Kronawettergasse, Burgenlandgasse, Weichselbaumgasse, Laaer Berg Straße, Oppenheimgasse, Schautagasse, Bitterlichstraße) werden seitens der Genossenschaft weder Reparatur noch Austausch bei Thermen oder Warmwassergeräten vorgenommen!
Mit 1. Jänner 2015 trat die Wohnrechtsnovelle (BGBl. I Nr. 100/2014) in Kraft. Damit wurde auch die Erhaltung des Vermieters geregelt. In § 14a Abs. 2 WGG wird nach Z 2 folgende Z 2a eingefügt: 2a. die Arbeiten, die zur Erhaltung von mitvermieteten Heizthermen, mitvermieteten Warmwasserboilern und sonstigen mit vermieteten Wärmebereitungsgeräten in den Miet- oder sonstigen Nutzungsgegenständen der Baulichkeit erforderlich sind;
Demnach ist Voraussetzung, dass das Gerät mitvermietet ist, damit die Erhaltungspflicht greifen kann, die entweder Reparatur oder Erneuerung bedeuten kann! Bitte unbedingt beachten: Für die Wartung ist weiterhin der Mieter zuständig (hier gilt auch im WGG der § 8 Abs 1 MRG)! Wobei im Erhaltungsfall die letzte Wartung nachzuweisen ist!
Sämtliche Störungen bzw. Erneuerungen
an Thermen oder Warmwassergeräten sind mit Schadensmeldung schriftlich, per eMail oder Fax an die Genossenschaft Süd-Ost zu melden. Die Arbeiten werden von der Genossenschaft beauftragt und abgerechnet!
Sie können dazu auch das allgemeine Formular verwenden.